Im Dezember 2013 beschloss der Stiftungsrat der STIFTUNG MICHAEL, ein Stipendienprogramm zur Unterstützung von „Focused Fellowships“ ins Leben zu rufen, das sich sich am „Department to Department Co-Operation-Project“ der European Federation of Neurological Science orientiert.
Die STIFTUNG MICHAEL knüpfte hiermit an ein Stipendienprogramm an, mit dem sie in früheren Jahren deutschen, später auch ausländischen Ärztinnen und Ärzten eine Ausbildung in Epileptologie an deutschen Epilepsie-Zentren ermöglich hat.
Das jetzt aufgelegte Programm bedeutet jedoch eine erhebliche Ausweitung; es will jungen Ärztinnen und Ärzten und Nachwuchsforschern bis zum Alter von 40 Jahren – zunächst aus europäischen Ländern – die Möglichkeit geben, an deutschen Zentren – und seit Juli 2019 mit dem King's College London PET Centre auch an Zentren in anderen europäischen Ländern – für mindestens 6 Wochen zu hospitieren, um vorher klar definierte klinische Prozeduren – z.B. fortgeschrittene EEG Diagnostik oder Epilepsiebezogene Bildgebung – zu lernen oder an Forschungsprojekten teilzunehmen.
Die Höhe eines Stipendiums beträgt € 2250,- plus einem Reisekostenzuschuss vom max. € 300,-.
Die Mindestdauer für eine Hospitation/einen Studienaufenthalt an ausgewählten Instituten oder Abteilungen beträgt 6 Wochen; doch sind längere Aufenthalte sicherlich von Vorteil.
Anträge auf Hospitation bzw. Studienaufenthalt sind mit den teilnehmenden Instituten oder Abteilungen zu vereinbaren, bevor der Antrag bei der STIFTUNG MICHAEL eingereicht wird.
BEACHTEN SIE BITTE:
Focused MICHAEL Fellowships-Stipendiat:innen müssen spätestens 9 Monate nach Abschluss ihres Studienaufenthaltes einen Bericht über ihre Erfahrungen und Studienfortschritte während der Hospitation bei der STIFTUNG MICHAEL einreichen.
Reichen Sie bitte zu Ihrer Bewerbung nachfolgende Dokumente/Veröffentlichungen ein:
Ihre Dokumente/Veröffentlichungen können Sie, nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, in einen geschützen Bereich der STIFTUNG MICHAEL hochladen (s.u.).
Die Institute bzw. Abteilungen, die am Fellowship-Programm teilnehmen, legen fest, welche sprachlichen Voraussetzungen von den Bewerbern erfüllt werden müssen.
Erwartet wird, dass die teilnehmenden Institute oder Abteilungen in gewissem Umfang materielle und praktische Hilfestellung geben bei der Unterbringung und Verpflegung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
STIFTUNG MICHAEL
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53227 Bonn
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